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Referenz · laufend aktualisiert

EU AI Act: Alle Fristen im Überblick

Stand: 26. Juli 2026  ·  Nächste Prüfung: nach jeder Änderung im Amtsblatt

Der Digital Omnibus hat im Sommer 2026 zentrale Fristen der KI-Verordnung verschoben – aber längst nicht alle. Diese Seite zeigt, was heute bereits gilt, was am 2. August 2026 dazukommt und welche Pflichten in die Jahre 2027 und 2028 gerutscht sind. Mit Quellenangaben und Änderungsprotokoll.

Was bereits gilt

Diese Pflichten sind seit ihrem jeweiligen Stichtag anwendbar. Sie wurden durch den Digital Omnibus nicht verschoben.

1. Aug. 2024
Die KI-Verordnung tritt in Kraft

Beginn der gestuften Anwendung. Ab hier laufen alle weiteren Fristen.

VO (EU) 2024/1689
2. Feb. 2025
KI-Kompetenz und verbotene Praktikengilt

Artikel 4 verpflichtet Anbieter und Betreiber, für ausreichende KI-Kompetenz ihres Personals zu sorgen. Artikel 5 verbietet bestimmte KI-Praktiken. Beides ohne Übergangsfrist.

Art. 4 · Art. 5
2. Aug. 2025
Sanktionen, Governance und GPAIgilt

Das Bußgeldregime wird anwendbar, die Mitgliedstaaten müssen Behörden benennen, und die Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck greifen.

Art. 53 · Art. 99 · Art. 100

Was jetzt kommt

Der 2. August 2026 ist der nächste große Stichtag. Danach folgen die verschobenen Hochrisiko-Pflichten.

2. Aug. 2026
Allgemeine Anwendbarkeit der Verordnungin Kürze

Die KI-Verordnung wird im Grundsatz vollständig anwendbar – mit den unten genannten Ausnahmen für Hochrisiko-Systeme.

2. Aug. 2026
Transparenzpflichtenin Kürze

Chatbots müssen sich als KI zu erkennen geben, künstlich erzeugte oder veränderte Bilder, Videos und Tonaufnahmen müssen gekennzeichnet werden. Durch den Digital Omnibus nicht verschoben.

Art. 50
2. Aug. 2026
Nationale Marktüberwachungin Kürze

Die Marktüberwachungsbehörden werden zuständig. In Deutschland übernimmt die Bundesnetzagentur diese Rolle auf Grundlage des KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetzes, das der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen hat.

KI-MIG
2. Dez. 2026
Kennzeichnung durch Anbieter (Wasserzeichen)später

Maschinenlesbare Markierung KI-generierter Inhalte auf Anbieterseite. Dieser Termin ist das Ergebnis eines Kompromisses – das Parlament hatte November 2026 gefordert, die Kommission Februar 2027.

Art. 50 Abs. 2
2. Dez. 2027
Hochrisiko-Systeme nach Anhang IIIverschoben

Eigenständige Hochrisiko-Systeme: Bewerberauswahl und Personalentscheidungen, Kreditwürdigkeit, Zugang zu Bildung, kritische Infrastruktur, Strafverfolgung. Ursprünglich 2. August 2026, durch den Digital Omnibus um sechzehn Monate verschoben.

Anhang III
2. Aug. 2028
Hochrisiko-KI in regulierten Produktenverschoben

KI als Sicherheitsbauteil in Produkten, die bereits sektoral reguliert sind – etwa Maschinen, Medizinprodukte oder Aufzüge. Ebenfalls durch den Digital Omnibus verschoben.

Anhang I

Was nicht verschoben wurde

Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt. Nach der Berichterstattung über den Digital Omnibus halten viele Unternehmen die KI-Verordnung insgesamt für aufgeschoben. Das ist falsch. Drei Pflichten sind unverändert in Kraft oder treten planmäßig in Kraft:

  • Artikel 4 – KI-Kompetenz. Anwendbar seit dem 2. Februar 2025. Betrifft jedes Unternehmen, das KI beruflich einsetzt.
  • Artikel 5 – verbotene Praktiken. Anwendbar seit dem 2. Februar 2025, sanktionsbewehrt seit August 2025.
  • Artikel 50 – Transparenzpflichten. Anwendbar ab dem 2. August 2026, mit eigener Frist für die maschinenlesbare Kennzeichnung durch Anbieter.
Ein Punkt, den man im Blick behalten sollte

Die Kommission hatte in ihrem Entwurf vorgeschlagen, die Kompetenzpflicht aus Artikel 4 abzuschwächen und Anbieter nur noch zur Förderung von Kompetenzaufbau aufzufordern. Rat und Parlament tendierten dazu, eine verbindliche – wenn auch sprachlich entschärfte – Pflicht beizubehalten. An der praktischen Konsequenz für Betreiber ändert das nichts: Wer KI einsetzt, muss für Kompetenz sorgen und dies belegen können. Die endgültige Formulierung im Amtsblatt ist aber der Punkt, an dem wir diese Seite als Erstes aktualisieren werden.

Was der Digital Omnibus außerdem geändert hat

  • Bußgeldreduktion für kleine Unternehmen: 50 Prozent für KMU, 75 Prozent für Kleinstunternehmen.
  • Neue Kategorie „Small Mid-Caps": Unternehmen bis 750 Beschäftigte beziehungsweise 150 Millionen Euro Umsatz erhalten vereinfachte Dokumentationspflichten.
  • Neue Verbote in Artikel 5: nicht einvernehmlich erstellte intime Darstellungen sowie KI-generierte Darstellungen von Kindesmissbrauch.
  • Vereinfachte Registrierung in der EU-Datenbank – die Pflicht selbst bleibt jedoch bestehen.

Der Hintergrund in drei Sätzen

Die Kommission legte den Digital Omnibus am 19. November 2025 vor, nachdem sich gezeigt hatte, dass die harmonisierten europäischen Normen für den Konformitätsnachweis nicht rechtzeitig vorliegen würden und zum Zeitpunkt des Vorschlags erst acht von siebenundzwanzig Mitgliedstaaten eine zuständige Stelle für die Marktüberwachung benannt hatten.

Der Rat verabschiedete seine Position am 13. März 2026, das Europäische Parlament folgte am 26. März mit 569 zu 45 Stimmen. Nach den Trilog-Verhandlungen billigte der Rat den endgültigen Text am 29. Juni 2026.

Wichtig für die eigene Planung: Der Omnibus verschiebt Fristen, er schafft keine Pflichten ab. Die inhaltlichen Anforderungen bleiben unverändert.

Änderungsprotokoll

26. Juli 2026
Seite erstellt. Stand nach der endgültigen Billigung des Digital Omnibus durch den Rat am 29. Juni 2026 und dem Beschluss des KI-MIG durch den Bundestag am 11. Juni 2026.

Diese Seite wird nach jeder relevanten Änderung aktualisiert. Jede Anpassung wird hier mit Datum vermerkt, damit nachvollziehbar bleibt, worauf sich eine Angabe stützt.

Quellen

Hinweis

Diese Übersicht ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Sie wird nach bestem Wissen gepflegt; maßgeblich ist der jeweils im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichte Text.

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